Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Neckenmarkt auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales Österreich.gv.at
Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Neckenmarkt gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG):
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at
https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at
https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Neckenmarkt erhalten sie unter:
Adresse 7311 Neckenmarkt
Rathausgasse 1
Telefon 02610/42263
Fax 02610/42263-19
E-Mail post@neckenmarkt.bgld.gv.at
DVR-Nummer 0093581
UID-Nummer ATU16243303